Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung einen 450-Euro-Minijob ausüben. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber beider Jobs ein und dieselbe Person ist? Wie wirkt sich das auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Minijobs aus?
Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle Minijobs in Deutschland. Im zugehörigen Minijob-Magazin gibt es Tipps zum ...